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Sexualerziehung und Bewusstseinsbildung zum Schutz des ungeborenen Lebens gehören zu den Aufgaben der Staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die gesetzlichen Bestimmungen dafür sind in Art. 3 Abs. 3 des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes (BaySchwBerG vom 09.08.1996) festgelegt. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 6. Jahrgangsstufe. Die Zusammenarbeit von Staatl. anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen mit Schulen ist wie folgt festgelegt: - § Art. 48 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 31.05.2002, geändert durch das Gesetz vom 24.12.2002. ,,Familien- und Sexualerziehung".
Der Erwerb kognitiver, sozialer und kommunikativer Kompetenzen für den eigenen Umgang mit der Sexualität wird mit der Vermittlung entsprechenden Wissens angestrebt.
Laut Masterplan Prävention soll die sexuelle Gesundheit geschützt werden.
Wissensvermittlung zu den Themen:
ABC zu Liebe, Beziehung und Sexualität, Beziehungskette oder/und Werte Karten, den „perfekten“ Ablauf eines Kennenlernens/einer Beziehung, verliebt sein, Diversität, körperliche und seelische Veränderungen in der Pubertät und während der Pubertät, Verhütung.
Methoden:
Wertekarten und Beziehungskette (Methodenbox der AJ) in Kombination von Gruppenarbeiten und gemeinsames Vortrages der erarbeiteten Inhalte, Legen eines Holzpuzzles durch Darstellung der Veränderungen des weiblichen und männlichen Körpers während der Pubertät, Zyklusmodell, gemeinsame Internetrecherche, Verhütungsmittelkoffer mit Trennung in zwei Gruppen (Mächden und Jungen), Erklärung des Zyklus anhand eines Zyklusmodelles, Erklärung des männlichen Geschlechtsorganes anhand eines Modelles, Übungen zur Steigerung der Konzentration bei Bedarf, Verteilen von Informationsmaterialien von öffenlichen Stellen, Beantwortung von individuellen Fragen.
Es besteht das Angebot, Bausteine im Vorab auszuwählen. Das Angebot richtet sich nach den Bedarfen der Schulen und wird auf 3 bis 4 Schulstunden pro Einheit ausgelegt.
Gesundheitsamt Lichtenfels Gabelsbergerstr. 24 96215 Lichtenfels
Ina Weberpals-Resch Telefon: 09571182637 E-Mail-Adresse: ina.weberpals-resch@landkreis-lichtenfels.de
Das Angebot des Sachgebietes Gesundheit am Landratsamt Lichtenfels umfasst universelle Präventionsmaßnahmen und richtet sich an die gesamte Bevölkerung des Landkreises Lichtenfels. Der Fachdienst Prävention und Gesundheitsförderung sowie die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen befassen sich ganzjährig mit Themen der Gesundheitsförderung und Prävention. Ziel ist es, gesundheitsförderliche Lebensbedingungen zu schaffen, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken und präventive Maßnahmen für verschiedene Zielgruppen anzubieten.
https://oegd.lkr-lif.de
Letzte Aktualisierung: 06.08.2026
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