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In einem kurzen Gespräch mit einem niedergelassenen kooperierenden Psychotherapeuten der „Unterstützerliste“ kann von der Schulfachkraft abgestimmt werden, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, wenn ein Schüler oder eine Schülerin auffällig wird. Die grundsätzliche Idee ist, dass möglichst frühzeitig, d. h. auch schon bei ersten Verdachtsmomenten, ein Austausch oder eine Abklärung erfolgen kann und so eine behandlungsbedürftige Krankheit erst gar nicht entsteht, sich nicht verschlechtert oder chronifiziert.
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In der Schullaufbahn können Situationen auftreten, in denen Schülerinnen oder Schüler Hilfe bei psychischen Problemen benötigen. Die Gründe sind vielfältig und manchmal kann es notwendig sein, die psychische Gesundheit frühzeitig zu schützen oder auch wiederherzustellen.
Hier setzt das "Netzwerk Schule und psychische Gesundheit" an. Ziel ist es, vor Ort die "Lebenswelt Schule" mit der ambulanten Versorgung in einen Austausch zu bringen. Das Netzwerk wurde von der KVB initiiert. Im Schulumfeld kommen Schülerinnen, Schüler und ihre Eltern in der Regel zunächst in Kontakt mit den beratend tätigen Fachkräften der Schulen, zum Beispiel der Schulpsychologen oder der Schulsozialarbeiter. Sobald diese Fachkräfte den Bedarf erkennen, dass weitere fachliche Expertise gebraucht wird, haben sie die Möglichkeit, insbesondere Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten über eine Liste der teilnehmenden Psychotherapeuten – die so genannte „Unterstützerliste“ – miteinzubinden und den Kontakt zu ihnen herzustellen.
Diese "Unterstützerliste" wird von der KVB aufgebaut, laufend aktualisiert und zielgerichtet den Netzwerkteilnehmern bekannt gemacht. KVB-Mitglieder, die Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen, können sich freiwillig in dieses Verzeichnis eintragen lassen.
Wird Bedarf an einer weiteren Abklärung in einer psychotherapeutischen Praxis gesehen, obliegt die Terminvereinbarung weiterhin der Familie. Konkret bedeutet dies, dass die Schulfachkraft Kontakt mit der Familie aufnimmt und diese selbstständig mit Verweis auf das Vorgespräch den Termin vereinbart oder der Therapeut der Schulfachkraft bereits einen Termin mitgibt, der wiederum durch die Familie in der Praxis bestätigt werden muss. Den genauen Ablauf vereinbaren die Schulfachkraft und der Therapeut individuell. Ein solcher Termin entspricht dem Erstgespräch im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde zur Abklärung, nicht dem Angebot eines Therapieplatzes. Aber: Das Recht des Einzelnen auf eine freie Arzt- und Therapeutenwahl bleibt jederzeit bestehen. Die Familien sind nicht an den Psychotherapeuten gebunden, der von der Schulfachkraft kontaktiert wurde.
Bei einer Befragung der teilnehmenden Schulfachkräfte und teilnehmende Therapeuten wurde deutlich, dass eine Vernetzung hilfreich und zielführend für die Versorgung der Kinder und Jugendliche ist.
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Elsenheimerstrasse 39 80678 München
E-Mail-Adresse: psychotherapie@kvb.de
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) ist eine Organisation von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in Bayern. Sie ist für Ärzte, Psychotherapeuten und den medizinischen Nachwuchs ebenso tätig wie für alle Bürger, die gesetzlich krankenversichert sind. Sie vertritt die Interessen ihrer über 30.000 Mitglieder gegenüber Politik, Krankenkassen und Öffentlichkeit. Die KVB organisiert die ambulante Versorgung und sorgt dafür, dass 24 Stunden am Tag, an sieben Tagen die Woche, überall in Bayern medizinische Hilfe verfügbar ist.
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Letzte Aktualisierung: 14.08.2026
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